Angehende Juristen werden von ihren Strafrecht-Dozenten vor der so genannten “Sausack-Theorie” gewarnt. Heißt konkret: Auch wenn man einem unsympathischen Angeklagten einen Nasenstüber gönnt, ist letztlich allein und ausschließlich maßgebend, ob er einen Straftatbestand erfüllt hat oder nicht. Angesichts der Reaktionen auf die Einstellung des Mannesmann-Prozesses sollten die Strafrechtler ihren Fundus um eine “Geldsack-Theorie” erweitern. weiter …
Internationale Wirtschaftsnachrichten
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