Hau den Geldsack!

Angehende Juristen werden von ihren Strafrecht-Dozenten vor der so genannten “Sausack-Theorie” gewarnt. Heißt konkret: Auch wenn man einem unsympathischen Angeklagten einen Nasenstüber gönnt, ist letztlich allein und ausschließlich maßgebend, ob er einen Straftatbestand erfüllt hat oder nicht. Angesichts der Reaktionen auf die Einstellung des Mannesmann-Prozesses sollten die Strafrechtler ihren Fundus um eine “Geldsack-Theorie” erweitern.

Wohlgemerkt: Man kann gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts einiges einwenden, wie es zum Beispiel (hier) Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung sachkundig tut. Aber das Pawlowsche Gebell, in das viele Politiker angesichts der Verfahrenseinstellung ausgebrochen sind (hier eine Zusammenstellung von Spiegel Online), ist von solcher Sachkunde so weit entfernt wie der Affe vom Abi. Wenn zum Beispiel Renate Künast sich an das Sprichwort “Die Kleinen henkt man, die Großen lässt man laufen” erinnert fühlt, zeigt das nur, dass sie von der Praxis an deutschen Gerichten keine Ahnung hat. Denn dort werden Strafverfahren gegen Kleine und Große zu hunderttausenden eingestellt.

Die Mio-Prämien, die damals an Klaus Esser und Andere gezahlt wurden, waren unanständig hoch. Darüber kann man, wenn man mit dem entsprechenden Temperament ausgestattet ist, auch 6 Jahre später noch empört sein. Das Ärgerliche an dem “Hau den Geldsack”-Spiel von Künast & Co ist, dass sie ihre eigene Verantwortung auf Andere abwälzen. Um nur mal bei der grünen Ex-Ministerin zu bleiben: Wenn sie so ein großes Herz für “die Kleinen” hat, warum hat sie sich dann nicht an Gerhard Schröders Kabinettstisch über die mickrigen Leistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger empört?

Franz Müntefering hat es mit seinem PR-Coup von den “Heuschrecken” vorgemacht: Wenn man sich der Frage nach der sozialen Schlagseite der eigenen Wirtschaftspolitik nicht stellen will, stimmt man linke Kampfrhethorik an. Wenn die Damen und Herren Politiker der Meinung sind, dass Abfindungen und Gehälter von Managern zu hoch sind, dann mögen sie sich für eine gesetzliche Begrenzung einsetzen. Oder für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Oder sie sollen Farbe bekennen, warum sie das dann doch nicht wollen oder nicht durchsetzen können. Aber ihre Richterschelte im gespielten Brustton der Empörung braucht kein Mensch.

David Wengenroth

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