Freitagskolumne: Das Gute im Juristen

Es ist oft nicht leicht, an das Gute im Juristen zu glauben. Und dadurch, dass man – wie der Autor dieser Zeilen – selber einer ist, wird es erstaunlicherweise nicht leichter. Das Urteil des OLG Frankfurt allerdings, das diese Woche im Rechtsstreit der FAZ und der Süddeutschen gegen den Perlentaucher ergangen ist, hilft schon enorm.

Machen wir uns ruhig noch einmal klar, wie bizarr das Schauspiel ist, dessen Zeugen zu sein wir seit über einem Jahr das zweifelhafte Vergnügen haben: Da haben sich zwei große Zeitungshäuser in eine kleine Internetfirma verbissen wie die Kampfhunde ins Kleinkind. Grund: Die Internetfirma macht Zusammenfassungen von Buchrezensionen und verdient ein paar Euro damit.

Mit ihrer Klage hatten die Zeitungshäuser in der ersten Instanz nicht einfach verloren. Sie waren abgeblitzt, aufgelaufen, hatten sich eine blutige Nase geholt – oder wie immer man ausdrücken will, dass das Landgericht sinngemäß sagte: Freut euch über die kostenlose Werbung und geht nach Hause!

Jetzt hat also auch das Oberlandesgericht die Kläger weggeschickt. Da die Richter aber eine Revision zugelassen haben, könnte das Drama einem weiteren absurden Höhepunkt entgegensteuern. SZ und FAZ verkündeten trotzig, dass sie die Urteilsbegründung abwarten und die Erfolgsaussichten prüfen wollen. Die Kosten des Verfahren dürften für die Verlage schon jetzt und schon lange die wirtschaftliche Bedeutung der Streitsache übersteigen. Es ist zu befürchten, dass es den Klägern ums Prinzip geht.

Darauf deutet auch die Stellungnahme des FAZ-Verlags zur wiederholten Niederlage hin: Das Urteil sei “falsch und stellt sich als Niederlage für alle Urheber – gerade auch für Journalisten – und Verwerter von Buchrezensionen dar”, salbaderte der Medienkonzern im eigenen Blatt. Man weiß nicht, wie viel davon ernst gemeint ist. Aber es ist nicht auszuschließen, dass sich die Verlagsmanager in Frankfurt und München tatsächlich für Robin Hoods halten, für die Rächer jener armen Schreiberlinge, die der Perlentaucher eiskalt um ihr geistiges Eigentum bringt.

Es gehört zu den Merkwürdigkeiten der Informationsgesellschaft, dass sie solche grotesken Fehleinschätzungen über Sinn und Reichweite des Urheberrechts hervorbringt. Sachbuchautoren verklagen Romanciers, weil sie in ihren Büchern recherchiert haben. In Frankreich warf neulich eine Schriftstellerin einer anderen “psychisches Plagiat” vor, weil sie über das gleiche Thema geschrieben hatte wie sie. Und in Deutschland fühlen sich zwei Zeitungen geschädigt, weil aus ihren Literaturkritiken zitiert wird.

Richtig ist, dass der Schutz des geistigen Eigentums eine wichtige Angelegenheit ist. Aber genauso richtig ist, dass der Wert des geistigen Eigentums (auch der wirtschaftliche) im wesentlichen durch die öffentliche Resonanz bestimmt wird, den sein Gegenstand entfaltet. Und im Lichte dieser Erkenntnis erblüht vor uns die volle Absurdität des Perlentaucher-Prozesses.

Der Perlentaucher versichert der Welt im Grunde an jedem Werktag, den Gott werden lässt, dass die Feuilletons von FAZ und der Süddeutschen zu den wichtigsten der Republik gehören. Er hämmert seinen Lesern ständig geradezu ein, dass die Buchrezensionen dieser beiden Blätter Pflichtlektüre sind und schickt die Internetnutzer bei jeder sich bietenden Gelegenheit per Link zu ihren Webseiten. Durch seine Kooperation mit Spiegel Online sorgt er dafür, dass die Botschaft von der Relevanz des FAZ- und des SZ-Feuilletons täglich über das wichtigste deutsche Nachrichtenportal im Internet verbreitet wird. Mit anderen Worten: Er verschafft den klagenden Blättern und ihren Autoren seit Jahren eine enorme öffentliche Resonanz.

Und dafür haben FAZ und Süddeutsche die kleine Internetfirma bereits vor zwei Instanzen gezerrt. Es ist oft nicht leicht, an das Gute im Verlagsmanager zu glauben. Aber wenn sie jetzt wenigstens auf die Revision verzichten, würde das ein bisschen helfen.

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