Freitagskolumne: Sie können es nicht

Manchmal hat man den Eindruck, unsere Politiker hätten verlernt gute Gesetze zu machen. Die sogenannten “Nichtraucherschutzgesetze” der Bundesländer sind ein niederschmetterndes Beispiel. Sicher: Nichtraucher haben ein Recht darauf, rauchfreie Gaststätten besuchen zu können. Aber die verfassungsrechtlich fragwürdigen Regelungen der Länder demonstrieren vor allem, wie staatliches Handeln nicht aussehen sollte.

Dabei hätten die Landespolitiker mit ein wenig gutem Willen eine Gesetzeslage schaffen können, gegen die es keinen ernsthaften Widerspruch gegeben hätte. Die aufgeschaukelte Diskussion dieser Tage verdeckt nur, dass es die scheinbar so tiefe Kluft zwischen Nichtrauchern und Rauchern in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Kaum ein Raucher bestreitet heute noch ernsthaft, dass Nichtraucher einen Anspruch darauf haben, vor dem unerwünschten Einatmen von Zigarettenqualm geschützt zu werden. Es ist völlig unstrittig, dass ihnen deshalb ein ausreichend großes Angebot an rauchfreier Gastronomie zur Verfügung stehen muss.

Ebenso wenig ist aber zu bestreiten, dass es auch ein Bedürfnis nach Gastronomie gibt, in der weiter geraucht werden darf. Warum? Ganz einfach: Weil ein nicht unerheblicher Teil der mündigen Bürger dieses Landes zu den Gesundheitsgefahren des Aktiv- und Passivrauchens sagt: “Mir doch egal!” So wie viele Menschen zu den Gefahren von Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, fettem Essen, Skifahren oder Sonnenbaden sagen: “Mir doch egal!”

Das mag Vielen suspekt sein oder auch objektiv unvernünftig: In einem freien Gemeinwesen hat jedermann das Recht, den Lebensstil seiner Wahl zu pflegen, ohne über dessen Vernünftigkeit Rechenschaft ablegen zu müssen. In einem freien Gemeinwesen hat der Gesetzgeber kein Recht, seine mündigen Bürger umerziehen zu wollen. Wenn zu ihren Bedürfnissen der regelmäßige Besuch von Gaststätten mit Raucherlaubnis gehört, hat der Gesetzgeber dieses Verlangen ernstzunehmen.

Konkret heißt das: Nichtraucher haben zwar einen Anspruch darauf, mit zumutbarem Aufwand rauchfreie Gaststätten aufsuchen zu können. Und da das in der Vergangenheit nicht der Fall war, war wohl auch der Gesetzgeber gefordert, diesen Anspruch durchzusetzen.

Aber Tabakfeinde haben keinen Recht darauf, dass es nur noch rauchfreie Gastronomie gibt, wie es das bayerische “Nichtraucherschutzgesetz” vorsieht. Und sie haben erst recht keinen Anspruch darauf, dass eine spezielle Art von Gastronomie verschwindet. Genau das droht aber in den übrigen Bundesländern, wo die sogenannte “Nebenraumregelung” die Betreiber kleiner Kneipen gegenüber der Großgastronomie empfindlich benachteiligt.

Wie misslungen die “Nichtraucherschutzgesetze” sind, zeigt nicht zuletzt gerade das zustimmende Triumphgeheul, das in den vergangenen Wochen aus einigen Medien scholl (wie hier zum Beispiel aus der Süddeutschen). Gute Gesetze zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sich die Hälfte oder selbst zwei Drittel des Wahlvolkes schadenfroh auf die Schenkel klopft, während die Übrigen mit den Zähnen knirschen.

Gute Gesetze bemühen sich um einen Ausgleich verschiedener Interessen. Aber eine solche Lösung zu finden haben die Landesgesetzgeber nicht einmal versucht. Dabei hätte die sogenannte “spanische Regelung” sehr wahrscheinlich alle Betroffenen zufriedengestellt: Ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmen für Nebenräume und einer Wahlfreiheit für die Betreiber kleiner Gaststätten.

Eine solche Regelung hätte den größten Teil der Gastronomie zur Nichtraucherfläche gemacht, ohne die qualmenden Stammgäste aus den Eckkneipen zu verjagen und dadurch deren Existenz zu gefährden. Sie hätte damit Verfassungsklagen existenzgefährdeter Wirte vermieden. Aber nein, es mussten unbedingt Gesetze durch die Landtage gepeitscht werden, die den rauchenden Teil der Bevölkerung vor den Kopf stoßen, weil sie penetranter nach Bevormundung, Umerziehung und gesetzgeberischer Arroganz stinken als jedes Knasterpfeifchen.

Wie schon bei der übereilten, verkorksten Hartz 4-Reform hat der Gesetzgeber sich überhaupt nicht mehr die Mühe gemacht, die Existenzängste Betroffener oder verfassungsrechtliche Fragen ernst zu nehmen. Die Luft in den Gaststätten mag nun besser werden. Die politische Kultur in diesem Land wird es nicht.

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