Wirtschaftswache: Alles in bar

Die Wirtschaftspresse macht sich blattauf, blattab Gedanken über die Schäden der internationalen Finanzkrise. Nur ecolot.de schaut auf ihre guten Seiten. In der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswache: Rechtsanwälte können der internationalen Bankenkrise meistens nicht viel Positives abgewinnen. Kein Wunder, schließlich legen die Aktienfonds, die ihre sauer verdienten Ersparnisse mehren sollen, derzeit oft eine Performance auf dem Niveau eines durchschnittlichen Kandidaten bei „Deutschland sucht den Superstar“ hin. Doch dabei übersehen die Rechtsberater, dass die Krise auch Chancen birgt.

Haben Sie zum Beispiel schon einmal darüber nachgedacht, welche Folgen allein die Vertrauenskrise haben wird, in die die Geldinstitute durch ihre Zockerei mit faulen Subprime-Finanzierungen getaumelt sind? Was wird Otto Normalmandant wohl tun, da er befürchten muss, für sein Geld auf der Bank statt Zinsen allenfalls ein moralisches Anrecht auf eine Bruchbude in Columbus/Ohio zu bekommen?

Die Antwort ist einfach: Er wird sein Geld in Zukunft einfach nicht mehr auf die Bank tragen. In der Folge wird der Bargeldverkehr eine bisher nicht für möglich gehaltene Renaissance erleben – mit positiven Folgen für die Anwaltschaft.

Nun ist es zwar nicht so, als wären Anwälte bisher überhaupt nicht mit Bargeld in Berührung gekommen. Schließlich gehört es zu den Urerfahrungen insbesondere des freiberuflich tätigen Rechtsanwalts, dass nicht nur „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei Paar Stiefel sind, sondern auch umgekehrt ein Schuh draus wird: Von einem Mandanten noch Geld zu bekommen, bedeutet längst nicht, es schon zu haben. Deswegen verfuhr der kluge Advokat auch bisher schon bei oft nach dem altehrwürdigen römischen Rechtsgrundsatz: Da mihi Vorschuss – dabo tibi ius.

Darüber hinaus kam der Bargeldverkehr in der anwaltlichen Praxis aber häufig eher in, sagen wir, besonders gelagerten Fällen vor.  Ein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis erzählte zum Beispiel von einem bestimmten Mandanten aus einem Geschäftszweig, den man euphemistisch als „Dienstleistung“ umschreiben könnte. Der schob ihm bei seinen Besuchen in der Kanzlei regelmäßig gönnerhaft ein Bündel Scheine in die Brusttasche mit den Worten: „Ich weiß schon, du brauchst immer ein bisschen Futter, bevor du anfängst zu denken.“

Mitunter beruhte der Einsatz von Barmitteln auch schlicht auf Missverständnissen. Ein befreundeter Anwalt erzählt oft und mit großem Erfolg die Geschichte eines Mandanten mit Migrationshintergrund, der ihm ein Bündel Banknoten auf den Tisch legte und sagte: „Du mir geben Aufenthaltsgenehmigung!“ Der Anwalt erklärte ihm daraufhin in wohlgesetzten Worten, dass er ihn zwar beim Erwerb der gewünschten Genehmigung beraten und unterstützen könne, keinesfalls aber selbst zu ihrer Erteilung befugt sei. Nach geraumer Zeit leuchtete Verstehen im Gesicht seines Besuchers auf. Der legte ein weiteres Bündel auf den Tisch und sagte: „Jetzt du mir geben Aufenthaltsgenehmigung!“

Doch in Zukunft dürfte die Barzahlung auch bei seriösen und verständigen Kunden gang und gäbe werden.

Das hätte nicht zu unterschätzende Vorteile. Es dürfte zum Beispiel das Forderungsmanagement der Kanzleien wesentlich vereinfachen. Außerdem erleichtert es das gezielte Umwerben vermögender Mandanten, da selbst die unbedarfteste Sekretärin ohne Probleme erkennen könnte, wer viel Geld in die Kanzlei bringt. So könnte schon am Empfang nach einem ähnlichen Auswahlsystem verfahren werden wie heute bereits in Facharztpraxen: Wer sich beim Betreten der Kanzlei durch das mitgeführte Köfferchen sozusagen als Privatklient zu erkennen gibt, wird in ein mit Ledersesseln und Perserteppichen eingerichtetes Wartezimmer geführt, wo Kognak und Zigarren gereicht werden. Für die im Wortsinne mit leeren Händen kommenden Rechtsschutzversicherten gibt es daneben eine Economy Lounge mit bequemen Ikea-Stühlen, interessanten Lesekreis-Zeitschriften und einem anregenden Blick auf den Hinterhof.

Bleibt eigentlich nur noch die Frage: Wohin mit dem ganzen Zaster? Auf die Bank tragen kommt  nicht in Frage – siehe oben. Und natürlich sollte man Bargeld auch nicht einfach in der Kanzlei herumliegen lassen.

Aber dieses Problem ist lösbar. Eine gewisse Menge kann man zum Beispiel am Körper bei sich tragen. Ein Tipp: Gewöhnen Sie sich einfach an, auch außerhalb des Gerichts immer in der Robe aufzutreten. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Robe kennzeichnet sie gegenüber den Mandanten schon bei der Erstberatung als Respektsperson und unter ihr lassen sich problemlos  auffällige Ausbeulungen an Hose und Jackett verbergen.

Eine gewisse Menge Bares lässt sich auch hinter Gesetzestexten und Kommentaren im Regal verstecken. Und wenn das nicht mehr reicht, kann man immer noch die Economy Lounch zum Geldlagerraum umfunktionieren und für die rechtsschutzversicherten Mandanten ein paar Klappstühle in den Flur stellen.

Und wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann man als Lagerstätte immer noch ein schmuckes Häuschen in Columbus/Ohio kaufen. Die sind gerade billig zu haben.

0 Kommentare zu “Wirtschaftswache: Alles in bar”


  1. Keine Kommentare

Kommentar schreiben




Internationale Wirtschaftsnachrichten