Die Diskussion über die Wiederaufnahme des Holocaust-Leugners Richard Williamson in die katholische Kirche hat eine merkwürdige Wendung genommen: Jetzt wird plötzlich darüber gestritten, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel das Recht hatte, den Vatikan zur Distanzierung von dem unsäglichen Gequatsche dieses “Bischofs” aufzufordern. Eine bizarre Debatte.
Besonders steil streckt etwa Moritz Schuller im Tagesspiegel den Zeigefinger wider die Kanzlerin und formuliert besonders knackig sein “Du, du, du!”. Er ätzt u.a.: “Plötzlich ist sie da, die mutige Protestantin, und hämmert ihre These laut in die Öffentlichkeit. (…) Was Merkel offenbar vom Papst verlangt, ist, dass es innerhalb der katholischen Kirche keine Leugnung des Holocaust geben darf; dass jemand, der den Holocaust leugnet, nicht in der katholischen Kirche sein darf. Als Protestantin fordert Merkel das? Als Kanzlerin der Deutschen, und damit auch des Papstes? Das Erstaunliche ist nicht, dass nun auch Merkel wohlfeil Kritik am Papst übt. Sondern dass sich ihre Haltung aus dem absurden Gefühl der Deutschen speist, dass sie das Copyright auf den Umgang der Welt mit dem Holocaust besitzen.”
Whow! Die “mutige Protestantin” gegen den Papst… Das ist hübsch, ja. In der Sache aber leider vollkommen daneben. Denn natürlich spielt es in dieser Angelegenheit überhaupt keine Rolle, ob die Bundeskanzlerin Protestantin, Katholikin oder Angehörige der Vereinigten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ist.
Schon rein formal ist nämlich der Papst ein Religionsführer mit Sonderstatus – auf den er selbst übrigens allergrößten Wert legt. Als Personifikation des sogenannten Heiligen Stuhls ist er Teilnehmer am völkerrechtlichen Verkehr: Er regelt die Angelegenheiten seiner Kirche mit den Staaten der Welt in völkerrechtlichen Verträgen (den Konkordaten). Er unterhält diplomatische Beziehungen zu Regierungen, schickt Vertreter zu Staatenkonferenzen – er nimmt, kurz gesagt, für sich in Anspruch, mit den Repräsentanten anderer Staaten und Regierungen auf Augenhöhe zu sprechen. Und weil er das tut, der muss sich auch von den Repräsentanten anderer Staaten und Regierungen auf Augenhöhe ansprechen lassen. Zum Beispiel von der Bundeskanzlerin.
Das sind formaljuristische Spitzfindigkeiten? Meinetwegen, aber das macht die Kritik an Merkel nicht richtiger. Tatsächlich ist es schlicht eine menschliche Selbstverständlichkeit, die Leugnung des abscheulichsten Verbrechens der Geschichte scharf zu kritisieren – nicht nur, aber ganz besonders für uns Deutsche. Jeder von uns darf das – und die Bundeskanzlerin muss das.
Wenn Schuller dagegen “das absurde Gefühl der Deutschen” aufspießt, “dass sie das Copyright auf den Umgang der Welt mit dem Holocaust besitzen”, findet man sich als Leser endgültig staunend auf dem Gipfel des Monte Bizarro wieder. Was soll das denn für ein Argument sein, bitteschön? Dürfen deutsche Politiker und Kommentatoren zur Causa Williams nur die Achseln an die Ohren ziehen und sagen: “Innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland finden wir das natürlich nicht toll. Aber der Mann ist Engländer und wir wollen keinesfalls den Eindruck erwecken, als besäßen wir ein Copyright auf den Umgang der Welt mit dem Holocaust”?
Nein, Angela Merkel hat das Richtige getan. Sie ist mit ihrer Aussage selbstverständlich davon ausgegangen, dass der ehrbare Mann Benedikt, geb. Joseph Ratzinger, die Leugnung des Holocaust ebenso entschieden ablehnt wie sie selber. Sie hat ihn lediglich aufgefordert, öffentlich klarzustellen, das er Anderes auch in “seiner” Kirche nicht zu tolerieren gedenkt. Und das war angesichts der Piusbrüder-Posse, bei der selbst Mitglieder der Kurie mittlerweile öffentlich “Managementfehler” entdecken, eine wahrhaft milde und respektvolle Reaktion.



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