In Berlin ist einer Supermarktkassiererin gekündigt worden, weil sie verdächtigt wurde, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Zwei Arbeitsgerichtsinstanzen haben die Kündigung bestätigt (hier die Meldung der Berliner Morgenpost). Jetzt gibt es eine aufgeregte Diskussion in der Öffentlichkeit, die am eigentlichen Problem größtenteils vorbeigeht. Das ist schade, denn es wäre wichtig, die richtige Diskussion zu führen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse etwa nahm sich in einer ersten Reaktion die Arbeitsrichter zur bartverhangenen Brust (“barbarisches Urteil von asozialer Qualität”, “hätten auch anders entscheiden können”, “zerstört das Vertrauen in die Demokratie”; hier der Bericht von Spiegel Online). Aber bei Lichte besehen folgten die Richter nur den gesetzlichen Vorgaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Und das sind nun einmal aus gutem Grund die Maßstäbe, an die Richter sich zu halten haben.
Das taten die Berliner Richter, indem sie feststellten, dass die Höhe des Betrags keine Rolle spiele, sich der Arbeitgeber vielmehr auf die “absolute Ehrlichkeit” einer Kassiererin verlassen können müsse. Das ist herrschende Rechtsprechung. Und das ist falsch.
Falsch sind nämlich die moralischen Wertungen, die dieser Rechtsprechung zugrunde liegen. Welcher Logik sie folgen, verdeutlicht besonders ein Blick in die Bild-Kolumne des zuverlässig ahnungslosen Apostels Peter Hahne, der da schwadronierte: “Der Rechtsstaat macht sich nämlich lächerlich, würde er Diebstahl, und sei er noch so gering, zur Bagatelle degradieren (…). Ich möchte mich beim Einkaufen darauf verlassen können, dass das Wechselgeld stimmt, und der Chef darf erwarten, dass sein Personal nicht in die Kasse greift. Nicht nur der Banker, auch der Job im Supermarkt ist Vertrauenssache.”
Es soll also keinen Unterschied machen, ob es um 1,30 oder 1,3 Millionen Euro geht, denn es geht ums Prinzip. So der Hahne, so die Berliner Richter. Doch dieser Maßstab ist schief wie der Kirchturm von St. Georg zu Hattingen. Da erforsche jeder selbst sein Herz: Macht es einen Unterschied, ob ich einen Euro verliere oder zehntausend? Eben.
Nachvollziehbar wäre so ein Maßstab in einer Situation materieller Not, in der auch Dinge von geringem Wert überlebenswichtig sind – als eine Moral des Mangels. Obwohl er sich interessanterweise gar nicht unbedingt in solchen Situationen durchzusetzen scheint, denn er ist eher in der bürgerlichen Mittelschicht als bei wirklich Notleidenden verbreitet. Psychologisch mag er erklärbar sein als kollektiv verinnerlichte Angst aus Jahrtausenden realer materieller Knappheit. Aber in der Überflussgesellschaft ist er anachronistisch – kein durch Tradition geadelter “altbewährter” Grundsatz, sondern ein Relikt.
Für eine Moral, die als Grundlage juristischer Entscheidungen herhalten soll, gilt im Grunde nichts anderes als für den Verhaltensmaßstab unseres tägliches Lebens: Er muss ins Hier und Jetzt passen, nicht ins Da und Damals. In die Nachkriegszeit passte zum Beispiel ganz selbstverständlich der moralische Imperativ, immer seinen Teller leer zu essen. Wer ihm in unserer heutigen Hamburger-mit-Pommes-Gesellschaft folgt, passt irgendwann nicht mehr durch die Tür.
Statt der Moral des Mangels brauchen wir eine Moral für die Überflussgesellschaft. Das ist kein Plädoyer für gedankenlose Verschwendung, denn auch im Überfluss sind die Ressourcen nicht unerschöpflich. Aber es ist ein Plädoyer dafür, nicht nach Maßstäben aus der Vergangenheit zu beurteilen was heute wichtig ist. Und Pfandbons im Wert von 1,30 Euro – egal ob sie verloren, unterschlagen, versehentlich oder absichtlich im Klo runtergespült werden – sind es nicht.
Zum Glück gibt es so eine Moral des Überflusses in unserer Gesellschaft bereits. Man nennt sie “Großzügigkeit” (die Juristensprache kennt übrigens so etwas ähnliches, das “Verhältnismäßigkeit” heißt). Aber sie ist eben nicht, wie die Hahnes der Republik meinen, ein privater Lust-und-Laune-Luxus, der zurückstehen muss, wenn es “ums Prinzip geht”. Sie ist das Prinzip, um das es gehen muss – zuerst in öffentlichen Diskussionen und dann im Arbeitsgerichtsprozess. Denn sonst werden unsere Maßstäbe irgendwann so schief wie die Mauern des Stadtarchivs zu Köln.



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