Nach “Pfandbon-Fall“, “Frikadellen-Fall” und dem “Maultaschen-Fall” hat es jetzt eine weitere Aufsehen erregende arbeitsrechtliche Entscheidung gegeben: Das Arbeitsgericht Schrottweil an der Döse bestätigte die fristlose Entlassung einer Sekretärin nach 78 Dienstjahren, weil sie ein Haar ihres Chefs gestohlen hat.
Nach den Feststellungen des Gerichts befestigte die Arbeitnehmerin das Haar arglistig im hinteren Schulterbereich einer Strickjacke und schmuggelte es unter einem Regenmantel aus dem Büro. Als reine Schutzbehauptung wertete das Gericht die Erklärung der Sekretärin, das Haar sei ihr unbemerkt auf die Jacke gefallen, als der Chef ihr über die Schulter geschaut habe. Schließlich sei es für Arbeitnehmer heutzutage normal, den Chef jederzeit im Nacken sitzen zu haben, erklärte die zuständige Richterin.
Auch den Einwand der Sekretärin, die ausgesprochene Kündigung sei unverhältnismäßig, ließ das Schrottweilerer Arbeitsgericht nicht gelten. Wenn man davon ausgehe, dass die Gekündigte über Jahre hinweg Haare ihres Chefs aus dem Büro habe mitgehen lassen, um damit Kissen zu stopfen oder daraus Perücken herzustellen, sei der materielle Schaden, den sie angerichtet habe, eben so bezifferbar.
Schwerer noch als der materielle Schaden wiege aber der Vertrauensverlust, denn schließlich habe die Arbeitnehmerin durch die Haare wichtige vertrauliche Informationen über ihren Chef gewinnen können. So hätte sie theoretisch durch schlichtes Absolvieren einer Ausbildung zur Laborassistentin die Fertigkeit erwerben können, die Haare auf einen etwaigen Drogenkonsum ihres Vorgesetzten zu untersuchen. Zum Diebstahl trete deshalb als zusätzlicher Kündigungsgrund eine versuchte Erpressung hinzu.
Außerdem, führte das Gericht weiter aus, habe die Arbeitnehmerin aus den Haarzellen potenziell vertrauliche Erbgutinformationen ihres Chefs gewinnen können – etwa über die in solchen Fällen typischen Persönlichkeitsmerkmale Kleinlichkeit, Bösartigkeit und Realitätsverlust.



0 Kommentare zu “Wirtschaftswache: Noch ‘ne haarige Kündigung”